Fortsetzung der Kampfmittelsondierungen auf dem Schützenplatz ikn der Göttinger Weststadt im Nachgang zu den Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen vom 25.03.2023.
Zunächst erfolgt Überprüfung konkreter Blindgängerverdachtspunkte, die bereits zuvor ermittelt werden konnten. Anschließend wird der betreffende Bereich im Rahmen einer sogenannten Flächensondierung weitergehend untersucht.
Die Blindgängerverdachtspunkte gehören zu denen, die der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen durch neue Informationen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen ermittelt hatte. Es handelt sich um acht
Blindgängerverdachtspunkte im näheren und weiteren Umfeld der S-Arena auf dem Schützenplatz.
Fortsetzung der Kampfmittelsondierungen auf dem Schützenplatz ikn der Göttinger Weststadt im Nachgang zu den Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen vom 25.03.2023.
Zunächst erfolgt die Überprüfung konkreter Blindgängerverdachtspunkte, die bereits zuvor ermittelt werden konnten. Anschließend wird der betreffende Bereich im Rahmen einer sogenannten Flächensondierung weitergehend untersucht.
Die Blindgängerverdachtspunkte gehören zu denen, die der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen durch neue Informationen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen ermittelt hatte. Es handelt sich um acht
Blindgängerverdachtspunkte im näheren und weiteren Umfeld der S-Arena auf dem Schützenplatz.
Durch die letzten Entschärfungsmaßnahmen im Juli 2022 sowie März 2023 kann nicht ausgeschossen werden, dass durch die Detonationen Druckwellen entstanden sind, die die möglicherweise noch vorhandenen weiteren Kampfmittel derart beeinträchtigt haben, dass chemischen Prozesse dadurch beschleunigt wurden und die Wahrscheinlichkeit von Selbstdetonationen deutlich erhöhen könnten.. Ein schnelles Sondierungen und Entfernen dieser potenziellen Kampfmittel ist daher auch im Sinne der Gefahrenabwehr unausweichlich.
Daher wurde der Auftrag aus Dringlichkeitsgründen abweichend vom Regelverfahren im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 VgV vergeben.