Die Justus-Liebig-Universität Gießen plant die Errichtung eines Seminargebäudes aus Mitteln des Hochschulpaktes 2020 II.
Entsprechend der städtebaulichen Rahmenvorgaben soll das Gebäude mit vier Geschossen (EG, OG 1-3) mit folgenden Inhalten organisiert werden: 10 Seminarräume (Raumgröße á ca. 125 m
Der für den Neubau genehmigte Bedarf liegt bei 1 306 m
Im Hinblick auf eine Optimierung des zeitlichen Ablaufs wird erwogen, das Gebäude in Modulbauweise bzw. Fertigteilbauweise bei gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen architektonischen Qualität zu erstellen.
Die Nutzerübergabe des Gebäudes ist für Dezember 2015 vorgesehen.
Ziel des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung nach § 3 Abs. 1 VOF (2009) ist die gemeinsame Vergabe der Objektplanung (gemäß § 33 HOAI) und der Fachplanung für die Technische Ausrüstung (gemäß § 53 HOAI).
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens ein Lösungskonzept nach § 20 Abs. 2 VOF (2009) von den zur Verhandlung geladenen Bewerbern erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Für die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird ein Bearbeitungshonorar gezahlt.