Dem LZN oblag die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde konnte das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schrieb das LZN für das Land Niedersachsen einen Rahmenvertrag (§ 21 VgV) über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUST-W) für die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) in Hannover aus. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrages waren den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1, 2 und 3 sowie IuK zu entnehmen.
Die Artikel sollten in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellung abgerufen werden.
Fahrzeug der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) als Kombilimousine aus dem Segment der Kompaktklasse (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt) zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Strassen unter Berücksichtigung von 5 Sitzplätzen mit ausreichender Zuladung.
Fahrzeug der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) als Kombilimousine aus dem Segment der Mittelklasse (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt) zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Strassen unter Berücksichtigung von 5 Sitzplätzen mit ausreichender Zuladung.
Fahrzeug der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) als Kombilimousine aus dem Segment der Mini-Vans (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt) zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Strassen unter Berücksichtigung von 5 Sitzplätzen mit ausreichender Zuladung.