Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 420.000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 350.000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 70.000 EUR.
Die 242. Vergleichende Prüfung "Haushaltstruktur 2023: Städte und Gemeinden" richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708). Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und eine Nachschau früherer Prüfungen vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. Weitere Schwerpunkte der Prüfung sind: - Verwaltungsdigitalisierung (inkl. verwaltungsinterner Arbeitsprozesse) - Onlinezugangsgesetz (OZG) - Umsetzung des naturschutzfachlichen Ausgleichs im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung - Umsetzung §2b UStG Bei den o. g. weiteren Prüfungsschwerpunkten sind neben der Darstellung des Umsetzungsstandes, Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Prüfungshandbuch. Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen "Haushaltsstrukturprüfungen". Prüfungsgegenstand: 18 Städte und Gemeinden , die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 20 Städten und Gemeinden ausgewählt: Ahnatal, Bad König, Biebertal, Dautphetal, Edermünde, Egelsbach, Fuldabrück, Lahntal, Nauheim, Neukirchen/Knüllgebirge, Niddatal, Reichelsheim (Odenwald), Rodenbach, Schaafheim, Selters (Taunus), Weimar, Wöllstadt, Zwingenberg, Felsberg, Heidenrod. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1.Januar 2018 bis 31. Dezember 2022.