Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von je einer Rahmenvereinbarungen pro Los mit je einem Handelspartner für die Beschaffung von allen im Rahmen der Vertragslaufzeit in den genannten Kategorien verfügbaren Microsoft Produkten, ggf. mit Software Assurance.
Die Lizenzierung der Microsoft-Produkte erfolgt für die Bezugsberechtigten im Fall des Bedarfs von Einzellizenzen auf Basis der Konditionenverträge, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), oder im Fall des FWU-Vertrages dem FWU Institut für Film und Bild gGmbH und Microsoft Ireland Operations Limited (Microsoft) geschlossen worden sind:
— Konzernvertrag (auch Enterprise Agreement genannt);
— Microsoft Select Plus Vertrag Academic;
— Mantelvertrag Business- und Service;
— FWU 3.0 Vertrag.
Die Auftraggeber nehmen zwecks Spezifizierung der Produkte auf die jeweils aktuelle Produktliste von Microsoft Bezug (zu finden unter http://www.microsoft.com/licensing/contracts und dort unter Product List, German).
Vertragsgegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die Vermittlung von Lizenzen durch den / die Auftragnehmer an die Bezugsberechtigten. Die Lizenzierung erfolgt unmittelbar zwischen Microsoft und den Bezugsberechtigten. Die Vertragspflichten des Auftragnehmers je Los und je Rahmenvereinbarung ergeben sich aus den Bestimmungen der Vergabeunterlagen nebst ihren Anlagen.
Die Rahmenvereinbarungen umfassen je Los folgende Aufgaben des Auftragnehmers in Bezug auf die Beschaffung und Lizenzierung vorgenannter Produkte:
a) Aufgabe des Auftragnehmers ist es, den jeweiligen Besteller zu beraten und nach dem konkret geschilderten Bedarf die erforderlichen Lizenzen für die genannten Zwecke und die beabsichtigte Nutzung zu ermitteln. Vor dem Hintergrund, dass Bestellungen sowohl von einem bezugsberechtigten kommunalen Rechenzentrum für sich selbst oder für seine Kunden als auch von den bezugsberechtigten Einrichtungen, die entweder selbst entsprechende Systeme betreiben oder von Dritten betreiben lassen (hosten), ausgelöst werden können, hat der Auftragnehmer die richtigen Lizenzmodelle, -metriken und Lizenznehmer aufzuzeigen.
Der Auftragnehmer berät zudem Bezugsberechtigte in Bezug auf mögliche Wartungs- und Support-Dienste/-Produkte des Herstellers Microsoft, unabhängig davon, wie, wann und von wem diese Microsoft-Lizenzen oder -Produkte beschafft wurden.
b) Der Auftragnehmer übernimmt ferner die gesamte Abwicklung des Lizenzerwerbs der Microsoft-Lizenzen und -Produkte für den jeweiligen Lizenznehmer, insbesondere auch die Registrierung als verbundenes Unternehmen oder einen Beitritt und die Abrechnung gegenüber dem Lizenzgeber.
c) Darüber hinaus bietet der Auftragnehmer Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb an (insbesondere Berichts-, Statistik- und Informations-Dienste sowie Ermöglichung der Teilnahme an kostenlosen Schulungen von Microsoft).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Anforderungen K.O. Kriterien im Sinne von Ausschlusskriterien sind, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Angebotes führen.
Beschaffung von Microsoft-Produkten für die Ausstattung größerer Einrichtungen der öffentlichen Hand mit weitgehend standardisierten Software-Paketen auf Basis des Microsoft Konzernvertrags (Enterprise Agreement).
Kauf von Microsoft-Produkten für den Forschungs- und Bildungsbereich auf Basis des Select Plus-Vertrages Academic mit seiner Preisbasis „A“ und dem Level „non specified“.
Miete von Microsoft-Produkten für den Forschungs- und Bildungsbereich auf Basis des zur Zeit FWU 3.0 – Vertrages vom 1.12.2016 zwischen dem FWU Institut für Film und Bild gGmbH und der Microsoft Deutschland GmbH.
Beschaffung von Microsoft-Produkten für die Ausstattung größerer Einrichtungen der öffentlichen Hand mit weitgehend standardisierten Software-Paketen auf Basis des Microsoft Konzernvertrags (Enterprise Agreement).
Kauf von Microsoft-Produkten für den Forschungs- und Bildungsbereich auf Basis des Select Plus-Vertrages Academic mit seiner Preisbasis „A“ und dem Level „non specified“.
Miete von Microsoft-Produkten für den Forschungs- und Bildungsbereich auf Basis des zur Zeit FWU 3.0 – Vertrages vom 1.12.2016 zwischen dem FWU Institut für Film und Bild gGmbH und der Microsoft Deutschland GmbH.