Nach den Rahmenvorgaben für die NRW-Sportschulen müssen die Schülerinnen und Schüler neben einer sportmedizinischen Untersuchung auch einen „sportmotorischen Leistungstest“ absolvieren.
Awarded to:
Durchführung der motorischen Testungen MT1 und MT2 an den NRW-Sportschulen im Haushaltsjahr 2016
Forschungszentrum für den Schulsport und den Sport von Kindern und Jugendlichen, Karlsruhe (DE)