Das Fahrzeug soll als Sonderfahrzeug zur Brandbekämpfung und damit insbesondere zur Sicherstellung der Wasserversorgung von Einsatzstellen, zum Wassertransport im Pendelverkehr, Bereitstellung von Sonderlöschmitteln- und -Geräten und zur Wald- und Flächenbrandbekämpfung eingesetzt werden.
Bei Flächenlagen soll es zur eigenständigen Abarbeitung kleinerer Einsatzstellen eingesetzt werden können.
Tanklöschfahrzeug TLF 4000 nach DIN 14530 Teil 21:2011-04 das für eine Zusatzbeladung für Waldbrände geeignet ist.
Das Truppfahrerhaus muss eine Besatzung von 1/2 (drei Einsatzkräfte inkl. Fahrer) mit Ausrüstung aufnehmen können.