Siehe II.2.4).
Aufgrund einer nicht vorhersehbaren Bauzeitverlängerung ist es bis auf weiteres notwendig, die Baustelleneinrichtung weiterhin vorzuhalten. Dies umfasst zudem bspw. die zusätzliche, tägliche Reinigung des Sanitärcontainers und Handwaschbecken auf der Baustelle aufgrund der erhöhten Hygiene-Anforderungen durch das Corona-19-Virus.