Ausschreibungsgegenstand war die Erbringung von Unterrichtsleistungen für § 6-Lehrgänge und -Prüfungen zum Erwerb nachträglicher schulischer Bildungsabschlüsse nach dem Weiterbildungsgesetz NRW in der Volkshochschule Rur-Eifel.
Der vom Auftragnehmer durchzuführende Unterricht (bzw. die vom Auftragnehmer durchzuführenden Lehrgänge) bereitet die Schülerinnen und Schüler (SuS) auf staatlich anerkannte Abschlüsse vor. Zu diesen Abschlüssen zählen
- der Erste Schulabschluss (ESA),
- der Erweiterte Erste Schulabschluss (EESA) sowie
- der Mittlere Schulabschluss (MSA).
Sämtliche Schulfächer, die für das Erreichen der vorgenannten Abschlüsse notwendig sind und den SuS zur Verfügung stehen müssen, werden vom Auftragnehmer abgedeckt und angeboten.
Die zur Erlangung der vorgenannten Abschlüssen notwendigen Abschlussprüfungen werden von dem vom Auftragnehmer bereitgestellten Lehrpersonal teilweise selbst konzipiert, durchgeführt und korrigiert.