Vergabe einer Dienstleistungskonzession unter Schwellenwert (2020-2024)
— Vermietung eines Raumes zum Betrieb einer Schilderpräge- und Verkaufsstelle in 72160 Horb a.N., Ihlinger Straße 79.
Vergabe einer Dienstleistungskonzession unter Schwellenwert – Vermietung eines Raumes zur Nutzung als Präge- und Verkaufsstelle für EU- bzw. DIN-gerechte Kraftfahrzeugkennzeichen, sogenannte „Funschilder“ und Kennzeichenzubehör sowie zwecks Erteilung von Versicherungsbestätigungen für Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen (in dieser Konzessionsbekanntmachung auch als „Schilderpräge- und Verkaufsstelle“ bezeichnet). Die Vermietung von Räumen zum Zweck des Betriebs einer Kfz-Schilder-Werkstatt wird von der Vergabekammer Nordbayern (Beschluss vom 2.8.2006 – 21. VK-3194-22/06) als Dienstleistungskonzession qualifiziert. Dieser Einschätzung schließen wir uns an. Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen fällt unterhalb der Schwellenwerte nicht in den Anwendungsbereich des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, der Konzessionsvergabeverordnung oder der UVgO. Gleichwohl wird die Konzession europaweit ausgeschrieben, um möglichst breiten Wettbewerb und möglicht hohe Transparenz zu schaffen. Kartellvergaberecht ist auf das Verfahren nicht anwendbar.