Die Schüler aus den Gemeinden des Landkreises München haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder
unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als
Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig
beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation,
Rücksichtnahme auf körperliche Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt
verständigen. Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen/zurückzubringen. Die vier zu vergebenden Lose zur
Schülerbeförderung teilen sich wie folgt auf:
Los 1 - Morgen- und Nachmittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Thea Diem Schule in Unterhaching
Los 2 - Morgen- und Nachmittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Partnerklasse in Sauerlach der Thea Diem Schule Unterhaching
Los 3 - Mittagsfahrten von Schülern/-innen von der Thea Diem Schule in Unterhaching
Los 4 - Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Partnerklasse in Oberhaching der Thea Diem Schule Unterhaching
Das Los 1 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008 Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit
des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig
beeinträchtigten Schülerin bzw. zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München
(Nachmittagsfahrten) sowie zur Thea Diem Schule (Morgenfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie
- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).
Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt für die Morgenfahrten ca. 100 Schüler/-innen und für
die Nachmittagsfahrten bis zu 60 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung.
Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen
muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen (jederzeitigen Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der
Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl von eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag.
Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die G-Schüler/-innen pünktlich um 08:15 Uhr am
Unterricht teilnehmen können. Bei Nachmittagsrückfahrten tritt der Auftragnehmer erst um 16:30 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten
an die Wohnadressen der Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die
Schulbusfahrten, die Fahrt ist entsprechend anzupassen.
Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die
Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel
60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem
Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche
(G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche
Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es
dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den
Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen
Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.
Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils
vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der
Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.
Das Los 2 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Partnerklasse Sauerlach (Friedrich von Aychstetter Schule, Münchener
Str. 40, 82054 Sauerlach) der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008
Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der
Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig beeinträchtigten Schülerin bzw.
zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München (Nachmittagsfahrten) sowie zur Partnerklasse
Sauerlach der Thea Diem Schule Unterhaching, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Morgenfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie
- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).
Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt ca. 14 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt
jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so
dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen
(jederzeitigen Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl
von eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag.
Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die G-Schüler/- innen pünktlich um 08:15 Uhr am
Unterricht teilnehmen können. Bei Nachmittagsrückfahrten tritt der Auftragnehmer erst um 15:30 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten
an die Wohnadressen der Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die
Schulbusfahrten, die Fahrt ist entsprechend anzupassen.
Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die
Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel
60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem
Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche
(G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche
Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es
dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den
Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen
Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.
Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils
vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der
Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.
Das Los 3 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008 Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit
des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig
beeinträchtigten Schülerin bzw. zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München (Mittagsfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie
- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).
Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt ca. 50 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt
jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so
dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen
(jederzeitigen Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl
von eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Bei
Mittagsfahrten tritt der Auftragnehmer um 11:45 Uhr und um 13:15 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten an die Wohnadressen der
Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten, die Fahrt
ist entsprechend anzupassen.
Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die
Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel
60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem
Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche
(G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche
Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es
dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den
Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen
Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.
Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer an den Wohnort zurückzubringen. Die Schülerbeförderung findet stets zu den jeweils
vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihren jeweiligen Wohnsitz zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu
im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.
Das Los 4 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Partnerklasse Oberhaching (Mittelschule Oberhaching, Kastanienallee
18, 82041 Oberhaching) der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008
Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der
Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig beeinträchtigten Schülerin bzw.
zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München (Mittagsfahrten) sowie zur Partnerklasse
Oberhaching der Thea Diem Schule Unterhaching, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Morgenfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie
- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).
Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt ca. 8 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem
Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass
der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen (jederzeitigen
Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl von
eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag.
Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die G-Schüler/-innen pünktlich um 08:00 Uhr am
Unterricht teilnehmen können. Bei Mittagsrückfahrten tritt der Auftragnehmer erst um 13:00 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten an
die Wohnadressen der Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die
Schulbusfahrten, die Fahrt ist entsprechend anzupassen.
Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die
Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel
60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem
Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche
(G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche
Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es
dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den
Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen
Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.
Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils
vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der
Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.