Rahmenvertrag über die Bereitstellung einer Softwareplattform inkl. Hosting, Wartung und Betrieb zur Unterstützung von Arztnetzen bei der Versorung von Patienten auf Basis der KSVPsych-Richtlinie
1. Einleitung - KSVPsych-Richtlinie Die ambulante Komplexversorgung ist ein neues Versorgungsprogramm für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen. Die Komplexversorgung soll Betroffenen helfen, möglichst stabil und selbstständig zu leben. Dazu werden sie von berufsübergreifenden Teams aus Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten engmaschig betreut. Menschen, die beispielsweise unter einer schweren Depression, einer Schizophrenie oder einer bipolaren Störung leiden, benötigen oftmals eine intensive und aufeinander abgestimmte multiprofessionelle Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat deshalb das neue Versorgungsprogramm insbesondere für schwer psychisch erkrankte Menschen mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt stehen regionale Versorgungsverbünde, in denen sich Ärzte und Psychotherapeuten zusammenschließen und zum Beispiel in Fallkonferenzen die Behandlung besprechen und je nach Bedarf anpassen. Die Anforderungen an die ambulante Komplexversorgung sind in der "Richtlinie über die berufsübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf" geregelt, die der G-BA nach § 92 Absatz 6b SGB V beschlossen hat. Ein schnellerer Zugang zu einer qualifizierten Versorgung und eine größere Kontinuität in der ambulanten Begleitung sind wesentliche Ziele des Programms. Zudem soll Betroffenen der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung erleichtert werden. Krankenhausaufenthalte oder Versorgungsbrüche solle möglichst vermieden werden. Die oft chronisch kranken Patientinnen und Patienten mit wiederkehrenden psychischen Krisen sollen so dabei unterstützt werden, möglichst stabil und selbstständig zu leben. 2. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung 2.1 Ausgangssituation Im Vergleich zu den bisherigen Leistungen der Regelversorgung sind für die bedarfs- und richtliniengerechte Versorgung durch alle Beteiligten rollenbasierte Regeln und Absprachen einzuhalten, welche in der Richtlinie detailliert beschrieben sind. Um diese Behandlungspfade im interdisziplinären und sektorenübergreifenden Behandlungsteam verbindlich und transparent zu gewährleisten, ist eine entsprechende digitale Netzverbundplattform notwendig. 2.2 Zielsetzung Mit dieser Ausschreibung sollen Rahmenverträge über die Bereitstellung einer Softwareplattform inkl. Hosting, Betrieb und Wartung geschlossen werden. Die Softwarelösungen sollen zukünftige Arztnetze bei der Versorgung von Patienten auf Basis der KSVPsych-Richtlinie bestmöglich unterstützen. Die KVNO möchte neben der eigenen qualitätsgesicherten Beratung ihrer Mitglieder durch diese Ausschreibung den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten im Versorgungsbereich Nordrhein die Möglichkeit bieten, geeignete IT Lösungen eigenständig als Auftraggeber bei den jeweiligen Rahmenvertragspartnern zu beauftragen, wobei die Rahmenvertragspartner verpflichtet sind, den nachfolgend beschriebenen Leistungsgegenstand den Mitgliedern auch anzubieten. Die KVNO-Mitglieder wählen selbstständig zwischen den Rahmenvertragspartnern aus und der Umfang der vertraglichen Individualabsprache der Vertragspartner unterfällt der Vertragsautonomie. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.