Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Amberg-Sulzbach mit folgendem Leistungsbild:
• Gestellung der Sammelbehältnisse an den Grüngutsammelstellen.
• Übernahme von Grüngut von den Grüngutsammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung
• Verwertung der Grüngutabfälle
Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Amberg-Sulzbach im Vertragsgebiet 1 (Nord)
Für Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Amberg-Sulzbach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
•Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (Los 1: ca. 12 Stk. 15 m³ Abrollcontainer und ca. 23 Stk. ca. 36 m³ Abrollcontainer).
•Übernahme von Grüngut an den Sammelstellen des Landkreises Amberg-Sulzbach sowie Transport, Verwiegung, Vorbereitung zur Verwertung und Übergabe von Grüngut (Los 1: 7.000 Mg/a)
•Verwertung von Grüngut (Los 1: 7.000 Mg/a)
Die angegebenen Grüngutmengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Teil B, Ziffer 3.4 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Amberg-Sulzbach im Vertragsgebiet 2 (Süd)
Für Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Amberg-Sulzbach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
•Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (Los 2: ca. 8 Stk. 15 m³ Abrollcontainer und ca. 24 Stk. ca. 36 m³ Abrollcontainer).
•Übernahme von Grüngut an den Sammelstellen des Landkreises Amberg-Sulzbach sowie Transport, Verwiegung, Vorbereitung zur Verwertung und Übergabe von Grüngut (Los 2: 4.200 Mg/a)
•Verwertung von Grüngut (Los 2: 4.200 Mg/a)
Die angegebenen Grüngutmengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Teil B, Ziffer 3.4 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).