Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV für Einkaufsdienstleistungen im Bereich medizinischer und pflegerischer Sachbedarf sowie zusätzliche Dienstleistungen für Kliniken an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen als langfristigen Kooperationspartner. Abrufberechtigt sollen sowohl die Klinik-Kompetenz-Bayern eG selbst als auch deren betreffende Mitglieder sein. Nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Beschaffungsbereiche, die nicht zum medizinischen und pflegerischen Sachbedarf oder zu Investitionsgütern zu zählen sind. Zudem nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind rechts- oder steuerberatende Dienstleistungen.
Die Klinik-Kompetenz-Bayern eG („KKB“) ist ein freiwilliger Verbund, dem derzeit insgesamt 32 Träger mit 62 leistungsstarken kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren („Mitglieder“) im Freistaat Bayern angehören. Die in der KKB zusammengeschlossenen Mitglieder betreuen derzeit rund 11 400 akut stationäre Betten sowie 383 Rehabilitationsbetten mit insgesamt ca. 1,5 Mio. Patienten pro Jahr. Das klinische Gesamtbeschaffungsvolumen in den Bereichen medizinischer und pflegerischer Sachbedarf sowie Investitionsgüter der zukünftig abrufberechtigten Mitglieder beträgt derzeit rund 160 Mio. EUR(netto) pro Jahr. Dem Beschaffungswesen im klinischen Bereich kommt ein sehr hoher wirtschaftlicher sowie strategischer Stellenwert zu. Neben der Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Beschaffungsmaßnahmen an sich ist für eine nachhaltige Effizienzsteigerung auch eine klinikspezifische Optimierung der beschaffungsrelevanten Organisationsstrukturen, Prozesse und Einkaufsstrategien sowie die Klärung damit zusammenhängender Aufgabenstellungen erforderlich. Dabei ist auch die zunehmende Digitalisierung im klinischen Beschaffungswesen zu berücksichtigen. Mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sollen daher nicht lediglich Einkaufsdienstleistungen für die Bereiche medizinischer und pflegerischer Sachbedarf sowie Investitionsgüter, sondern auch zusätzliche Dienstleistungen zur fachlichen Beratung der KKB und deren Mitglieder zu beschaffungsrelevanten Themen abgerufen werden können. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die KKB und deren betreffende Mitglieder mit der vorliegenden Ausschreibung einen entsprechend geeigneten und leistungsfähigen Kooperationspartner auszuwählen.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen:
(1) Fachliche Beschaffungsunterstützung (Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber) im klinischen Bereich bezogen auf;
(a) allgemeinen medizinischen und pflegerischen Sachbedarf (Verbrauchs- und Gebrauchsmaterialen, dabei insbesondere Implantate, Herzschrittmacher, Desinfektions- und Hygienebedarf);
(b) (optional) kardiochirurgischen medizinischen und pflegerischen Sachbedarf sowie;
(c) Investitionsgüter (medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik).
(2) Weitere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den betreffenden Bereichen.
Nach Erteilung des Auftrages (Zuschlag) ist beabsichtigt, in einem ersten Schritt zunächst die Vorbereitung und Durchführung der Leistungsübernahme durch den Auftragnehmer für die KKB und sämtliche betreffenden Mitglieder zu realisieren (Transitionsphase), um dann in einem zweiten Schritt zum 1.1.2020 die auftragsgegenständlichen Leistungen unterbrechungsfrei und vollumfänglich für die KKB und deren Mitglieder erbringen zu können.