Übernahme und umweltgerechte Verwertung von in der Stadt Leipzig eingesammelten Großgeräten der Sammelgruppe 4 gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 i.V. m. Anlage 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Diese eingesammelte Menge liegt bei durchschnittlich 1000 Tonnen/Jahr (inkl. möglicher Verlängerungen liegt das gesamte Vertragsvolumen bei vorraussichtlich 3650 Tonnen).