Gegenstand der Maßnahme "Neue Impulse" - Wiederherstellung der Prozessfähigkeit - zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung integrationsschwächerer Langzeitarbeitsloser, gemäß § 16 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III, ist die Kombination aus Elementen zur:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Ziele der Maßnahme sind:
- ein ressourcenorientiertes Profiling
- Feststellung und Erhöhung von konkreten Kompetenzen und Ressourcen
- Überprüfung, Feststellung und Stärkung der Motivation und des Selbstvertrauens
- Feststellung und Beseitigung etwaiger Vermittlungshemmnisse
- Einschätzung und Erhöhung der Eingliederungschancen durch Aktivierungsangebote, abgestimmt auf die individuellen Förderbedarfe der Teilnehmenden
- Steigerung der Leistungsfähigkeit
- Förderung von Schlüsselkompetenzen
- Vermittlung von berufs- und arbeitsmarktrelevanten Kenntnissen
- Vermittlung in eine berufspraktische Erprobung
Zielgruppe sind erwerbsfähige langzeitarbeitslose Hilfebedürftige über 25 Jahren mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die nicht überwiegend im gesundheitlichen Bereich liegen.
Darunter können erwerbsfähige Hilfebedürftige sein, bei denen Marktersatzmaßnahmen und der Einsatz von Regelinstrumenten des SGB II/III bisher zu keinem positiven Ergebnis im Sinne der Eingliederung geführt haben.
Ziel ist es dadurch, die Beschäftigungschancen Langzeitarbeitsloser, die einen umfassenden und vor allem individuellen Unterstützungs- und Begleitbedarf haben, zu verbessern und hierbei aktiv die regional vorhandenen Kompetenzen, Ideen, Strukturen und Ressourcen zu nutzen, sowie deren nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.
Die Maßnahme muss die Aktivierung der Teilnehmer unterstützen bzw. deren Eingliederungsaussichten verbessern.
Die Eigenbemühungen der Teilnehmer sollen gefordert und gefördert sowie eine nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative, der Motivation und der Gesundheit erreicht werden. Die Handlungsansätze des Auftragnehmers müssen auf eine Stärkung der vorhandenen Ressourcen ausgerichtet sein und eine sozialintegrative Unterstützung beinhalten.
Die Teilnehmenden werden zunächst für eine Dauer von 9 Monaten mit einer Präsenzzeit von 15 Zeitstunden pro Woche zugewiesen. Im Fall einer Verlängerung um weitere 3 Monate ist eine Präsenzzeit von insgesamt 20 Wochenstunden (Zeitstunden) vorgesehen.
In der Maßnahme sind insgesamt 60 Teilnehmer-Plätze vorzuhalten.
Maßnahmebeginn: 01.05.2023
Maßnahmeende: 30.04.2024