Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall.
Die Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
Entsorgung Restabfall (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 9.000 – 12.000 Mg/a
– Übernahme der Restabfälle an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Umschlaganlage im Landkreisgebiet oder regionaler Nähe und Transport zur genutzten (Vor-)Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage;
– (Vor-)Behandlung der Restabfälle in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage;
– Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit nach Maßgabe der Verordnung des Landes Baden-Württemberg über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle vom 22.08.2015 (GBl. S. 799) zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe erfolgen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.