Winterdienstleistungen der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung auf Gehwegen, Radwegen, Zufahrten, Zugängen, Fußgängerüberwegen, Treppen, Rampen, Ampelanlagen, Schulhöfen, Parkplätzen und Haltestellen.
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung Auf einer Fläche von 41.178,80 m² im Stadtbezirk Mitte. Dabei untergliedert sich die Fläche in 25.133,8 m² (Kategorie I) und 16.045 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung Auf einer Fläche von 14.361,00 m² im Stadtbezirk Nordwest. Dabei untergliedert sich die Fläche in 10.822,80 m² (Kategorie I) und 3.538,20 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Planung und Durchführung von sämtlichen Winterdienstleistungen im Bereich der Branddirektion Leipzig. Auf einer Fläche von 10.468 m² (Kategorie II) im Stadtbezirk Südwest.
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung Auf einer Fläche von 23.813,60 m² im Stadtbezirk Nord. Dabei untergliedert sich die Fläche in 17.305,20 m² (Kategorie I) und 6.508,40 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung Auf einer Fläche von 33.625,20 m² im Stadtbezirk Nordost. Dabei untergliedert sich die Fläche in 27.352,80 m² (Kategorie I) und 6.272,40 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung Auf einer Fläche von 48.448,00 m² im Stadtbezirk Ost. Dabei untergliedert sich die Fläche in 36.992,80 m² (Kategorie I) und 11.455,20 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung Auf einer Fläche von 21.959,60 m² im Stadtbezirk Südost. Dabei untergliedert sich die Fläche in 15.540,00 m² (Kategorie I) und 6.419,60 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung Auf einer Fläche von 16.447,20 m² im Stadtbezirk Süd. Dabei untergliedert sich die Fläche in 11.822,40 m² (Kategorie I) und 4.624,80 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung Auf einer Fläche von 29.641,20 m² im Stadtbezirk Südwest. Dabei untergliedert sich die Fläche in 24.483,60 m² (Kategorie I) und 5.157,60 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung Auf einer Fläche von 43.032,72 m² im Stadtbezirk West. Dabei untergliedert sich die Fläche in 34.710,00 m² (Kategorie I) und 8.322,72 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung Auf einer Fläche von 18.637,30 m² im Stadtbezirk Altwest. Dabei untergliedert sich die Fläche in 11.585,00 m² (Kategorie I) und 7.052,30 m² (Kategorie II).