Die Stadt Wesseling hat das Bahnhofsgebäude und dazugehörige Teilflächen im Jahr 2009 von der Häfen- und Güterverkehr AG (HGK) erworben. Das historische Bahnhofsgebäude soll zum einen denkmalgerecht saniert und in Wert gesetzt werden, zum anderen soll das Gebäude als quartiersbezogene Gemeinschaftseinrichtung mit einem multifunktionalen Nutzungskonzept nachhaltig revitalisiert und für die Wesselinger Bürgerschaft geöffnet werden. Eine attraktive, öffentlich-keitswirksame Nutzung in dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ist ein Alleinstellungsmerkmal und ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Aufwertung und Belebung des Bahnhofumfeldes.Der Bürgerbahnhof soll am Ende als Quartiersmittelpunkt in der Innenstadt und neuer Treffpunkt für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen dienen. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Das grundsätzliche Architekturkonzept aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3 und 4) für die Sanierung und den Umbau des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof wurde beibehalten und ist abgeschlossen. Die Ausführung (Objektplanung LPH 5 - 9) umfasste neben der denkmalgerechten Sanierung des historischen Bahnhofsgebäudes auch den Abriss der auf der Ost- und Westseite angebauten eingeschossigen Nebengebäude und den zweigeschossigen Neubau an der Ostseite des Hauptgebäudes. Diese Arbeiten wurden bereits ausgeführt, ebenso wie das Aufstellen des Neubaus und die Fertigstellung der Gebäudehülle des Altbaus. Mit eingeschlossen ist dabei das Dach des Altbaus, der Putz und Anstrich der Außenfassade, sowie die Holzfenster in allen Geschossen. Das Gewerk Metallbau ist zwar vergeben, jedoch steht die Freigabe und Ausführung noch aus, sodass die Tür- und Fensterelemente im Erdgeschoss des Altbaus, sowie im Neubau noch nicht vorhanden sind. Für den neu hergestellten Gebäudeteil steht außerdem die Vergabe des Leistungsbereichs Fassade noch aus. Für den gesamten Bau liegt die Ausführung des Innenausbaus im Vordergrund, wobei hierfür der größte Anteil an Gewerken schon vergeben ist. Der Architektenvertrag mit dem bisher mit der Erbringung der Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragten Architekturbüros ist durch Kündigung von Seiten des Auftraggebers beendet worden. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.