Die in den Schulen und Sporthallen der Hansestadt Rotock eingesetzten ortsveränderlichen Geräte dienen der Durchführung und Unterstützung des Unterrichts und müssen im Zuge der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VA3 einer einmaligen jährlichen Prüfung / Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Demzufolge müssen alle in den Leistungsverzeichnissen für das Los 1 bis 6 genannten Leistungen einmal jährlich, beginnend 2017, bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.
Die in den Schulen und Sporthallen der Hansestadt Rostock eingesetzten ortsveränderlichen Geräte dienen der Durchführung und Unterstützung des Unterrichts und müssen im Zuge der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VA3 einer einmaligen jährlichen Prüfung / Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Demzufolge müssen alle in den Leistungsverzeichnissen für das Los 1 bis 6 genannten Leistungen einmal jährlich, beginnend 2017, bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.
Die in den Schulen und Sporthallen der Hansestadt Rostock eingesetzten ortsveränderlichen Geräte dienen der Durchführung und Unterstützung des Unterrichts und müssen im Zuge der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VA3 einer einmaligen jährlichen Prüfung / Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Demzufolge müssen alle in den Leistungsverzeichnissen für das Los 1 bis 6 genannten Leistungen einmal jährlich, beginnend 2017, bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.
Die in den Schulen und Sporthallen der Hansestadt Rostock eingesetzten ortsveränderlichen Geräte dienen der Durchführung und Unterstützung des Unterrichts und müssen im Zuge der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VA3 einer einmaligen jährlichen Prüfung / Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Demzufolge müssen alle in den Leistungsverzeichnissen für das Los 1 bis 6 genannten Leistungen einmal jährlich, beginnend 2017, bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.
Die in den Schulen und Sporthallen der Hansestadt Rostock eingesetzten ortsveränderlichen Geräte dienen der Durchführung und Unterstützung des Unterrichts und müssen im Zuge der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VA3 einer einmaligen jährlichen Prüfung / Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Demzufolge müssen alle in den Leistungsverzeichnissen für das Los 1 bis 6 genannten Leistungen einmal jährlich, beginnend 2017, bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.
Die in den Schulen und Sporthallen der Hansestadt Rostock eingesetzten ortsveränderlichen Geräte dienen der Durchführung und Unterstützung des Unterrichts und müssen im Zuge der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VA3 einer einmaligen jährlichen Prüfung / Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Demzufolge müssen alle in den Leistungsverzeichnissen für das Los 1 bis 6 genannten Leistungen einmal jährlich, beginnend 2017, bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.
Die in den Schulen und Sporthallen der Hansestadt Rostock eingesetzten ortsveränderlichen Geräte dienen der Durchführung und Unterstützung des Unterrichts und müssen im Zuge der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VA3 einer einmaligen jährlichen Prüfung / Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Demzufolge müssen alle in den Leistungsverzeichnissen für das Los 1 bis 6 genannten Leistungen einmal jährlich, beginnend 2017, bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.