Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Anlage 12, LPH 1-9,
— Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, Anlage 13 und LPH 3 + 5-8,
— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Anlage 14 und LPH 1-3 + 6,
— Besondere Leistungen zur LPH 8 gemäß Anlagen 12 Nr. 12.1 und 13 Nr. 13.1 HOAI – Örtliche Bauüberwachung,
— Besondere Leistung Leitungskoordination,
— Besondere Leistung Teile der Entwurfsvermessun gemäß Anlage 1.4 HOAI.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Ein Rechtsanspruchbesteht auf eine Weiterbeauftragung jedoch nicht.
Durch die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2019 und die damit zusammenhängende Entwicklung der Neckarvorstadt soll die Stadt Heilbronn ein neues Hauptverkehrsstraßennetz erhalten.
Ziel ist mit dem Neubau der Paula-Fuchs-Allee zwischen neuer Bleicheinselbrücke und Hafenstraße die Lücke im Straßenring um die Heilbronner Innenstadt zu schließen. Sie wird gleichzeitig eine Erschließungsfunktion für den projektierten Stadtteil übernehmen. Die 3-streifig geplante Straße soll zwei durchgängige Fahrspuren, bei Bedarf Links- bzw. Rechtsabbiegefahrspuren und begleitende Geh- und Radwege sowie Grünstreifen erhalten. Die Querung der Hafenbahn erfolgt in Form einer Unterführung.
Die Anbindung an den ersten Bauabschnitt der Paula-Fuchs-Allee stellt die Projektabgrenzung im Osten dar. Eine Abstimmung hinsichtlich Lage- und Höhenentwicklung der bestehenden Straße hat mit einem das Projekt „Neubau Paula-Fuchs-Allee,
1) Bauabschnitt“ bearbeitenden Büro bzw. dem AG zu erfolgen. Im Westen wird das Projekt durch den Knotenpunkt Hafenstraße, welcher Bestandteil der geforderten Planungsleistung ist, begrenzt.
Weitere zu planende Knotenpunkte sind ein Anschluss an das geplante Baugebiet Neckarvorstadt sowie ein Anschluss der geplanten Bebauung zwischen geplanter Paula-Fuchs-Allee,
2) Bauabschnitt und Bahngelände.
Im Bereich der Hafenbahnquerung sind eine Unterführung der bestehenden Gleisanlage und eine Grundwasserwanne vorgesehen. Der Bau des Ingenieurbauwerks ist unter Aufrechterhaltung des Verkehrs der Hafenbahn durchzuführen.
Das Auftragsvolumen der Ingenieurleistungen umfasst die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 gemäß §47 HOAI 2013 für die Objektplanung Verkehrsanlagen und die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §43 HOAI 2013 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke. Hinzu kommen jeweils für die Verkehrsanlagen bzw. die Ingenieurbauwerke die Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI 2013 Anlage 13 Nr.13.1 bzw. HOAI 2013 Anlage 12 Nr. 12.1 sowie die Leistungsphasen 1 bis 3 und 6 gemäß §51 HOAI 2013 für die Fachplanung Tragwerksplanung. Als besondere Leistung sollen u.a. Teile der Entwurfsvermessung und Leitungskoordination bearbeitet werden. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.