Projekt: Stadt Waren (Müritz), Neubau der Grundschule „Käthe Kollwitz“ in Waren (Müritz) in Modulbauweise
Leistungen: Leistungen der Generalplanung gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI „Gebäude“ und „Innenräume“, Lph. 2 — 9; § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI „Tragwerksplanung“, Lph. 2 — 9; § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI „Technische Ausrüstung“, Lph. 1 — 9, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 in stufenweiser Beauftragung, Brandschutzplanung und Baugrundgutachten als Besondere Leistung
Die Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß § 34 i. V. m. Anlage 210 HOAI („Gebäude“ und „Innenräume“, Lph. 2 bis 9), § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI („Tragwerksplanung“, Lph. 2 bis 6) und § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI („Technische Ausrüstung“ in Gebäuden, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Lph. 1 — 9) erfolgt im Wege der Gesamtvergabe an einen Generalplaner und insgesamt in stufenweiser Beauftragung.
Die Stadt Waren (Müritz) beabsichtigt in Umsetzung der Inklusionsstrategie M-V einen Schulneubau in Modulbauweise im Stadtgebiet Waren West für die Grundschule „Käthe Kollwitz“ Waren. Gemäß Inklusionsstrategie M-V hat sie die Funktion einer Schule mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung zu erfüllen.
Mit dem Schulneubau in direkter Nachbarschaft zum Hortzentrum und zur Turnhalle, den Einrichtungen, die schon heute von den Schülern der Grundschule „Käthe-Kollwitz-Schule“ genutzt werden, soll ein moderner Grundschulcampus in Waren West entstehen.
Für einen zeitgemäßen und zukunftsfähigen Schulbetrieb sollen dabei alle baulichen Anforderungen an eine inklusive Beschulung erfüllt werden. Träger der Schule und Grundstückseigentümer ist die Stadt Waren (Müritz).
Die „Käthe Kollwitz“-Grundschule ist eine drei- bis vierzügige Grundschule mit Ganz-tagsangebot in kommunaler Trägerschaft. Sie fungiert als Schule mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung im Einzugsbereich Stadt Waren, die Gemeinden Klink und Vielist. An der Schule lernen zur Zeit (Schuljahr 2018/2019) insgesamt ca. 451 Schüler*innen in insgesamt 20 Klassen der Klassenstufen 1-4.
Laut Festlegung von Schulen mit spezifischer Kompetenz heißt es in der Inklusionsstrategie:
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sieht die Inklusionsstrategie des Landes M-V die Einrichtung von „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ vor. Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist mitzudenken. Hierbei handelt es sich um eine Regelschule im Grundschulbereich, die das Angebot des gemeinsamen Unterrichts ergänzt und förderschwerpunktspezifisch den baulichen, räumlichen, sächlichen, personellen sowie pädagogischen Mindeststandards entsprechen.
Die Grundschule „Käthe Kollwitz“ ist eine Ganztags-Einrichtung, eine Hortbetreuung für die Kinder der Klassen 1-4 findet im nahe gelegenen „Hortzentrum West“ statt.
All diese Aufgaben und Angebote erfordern besondere Voraussetzungen in der räumlichen Ausstattung und Gestaltung der Schule und des Schulgeländes.
Die Leistungsphase 4 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI ist erst nach getroffener Auswahlentscheidung für den Generalübernehmer zu bearbeiten, so dass ggf. auf dessen spezifische Lösungsansätze zurückgegriffen werden kann.
Als Besondere Leistungen sind die in dem Anlagenkonvolut 5 genannten Besonderen Leistungen zu erbringen.
Als Besondere Leistung ist weiterhin eine Brandschutzplanung sowie die Erstellung eines Baugrundgutachtens zu erbringen. Sämtliche Besonderen Leistungen sind im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (2. Stufe) jeweils mit einem Pauschalpreis anzubieten.