Koordination der Leistungen in Anlehnung an die Leistungsbeschreibungen der HOAI Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen; mit Wirkung vom 17.7.2013) in den Leistungsbildern:
— Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 1 bis 4)
— Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung (Leistungsphasen (1 bis 3)
— Fachplanung, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 bis 4)
— Flächenplanung, Abschnitt 2, Landschaftpflegerischer Begleitplan (Leistungsphasen 1 bis 4)
— Übergangs- und Schlussvorschriften, Anlage 1, Umweltverträglichkeitsstudie (Leistungsphasen 1 bis 4)
— Übergangs- und Schlussvorschriften, Anlage 1, Geotechnik
Sowie die Sicherstellung der „Kampfmittelfreiheit“.