Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrages für Beratungsleistungen zur Bearbeitung von Förderprogrammen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrages.
Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Bearbeitung von Förderanträgen im Rahmen der Coronahilfen und ggf. weiterer Förderprogramme. Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 600 MAK gerechnet. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Bearbeitung umfasst die Antragsprüfung und Bewilligung der beantragten Mittel sowie den Widerruf und die Rücknahme von Zuwendungsbescheiden. Die Bearbeitung umfasst insbesondere die Bearbeitung des Schlussabrechnungspakets 1 (Überbrückungshilfe I-III, November- und Dezemberhilfe), des Schlussabrechnungspakets 2 (Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV) und Endabrechnungen der Neustarthilfen. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der sonstigen hierzu ergangenen Regelungen (bspw. Verwaltungsvorschriften) und sonstigen Verlautbarungen (bspw. FAQ des Bundes). Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank oder dem Bund bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist Remote zu erbringen. Durch den Auftragnehmer sind in Abstimmung mit der L-Bank Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherstellung eines funktionierenden Berichtswesens, zur Schulung sowie zum Know-How-Transfer für das eingesetzte Personal zu ergreifen. Die Leistungserbringung erfolgt in externen Räumen, die durch den Auftragnehmer gestellt werden müssen. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal die erforderliche technische Infrastruktur und übliche Büroausstattung zur Verfügung.
Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können.
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag als selbständiges Unternehmen.
Die Gesamtverantwortung für das Projekt verbleibt beim Auftraggeber.
Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 110.000.000,00 EUR netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um 55.00.000,00 EUR netto, maximal auf bis zu 220.000.000,00 EUR netto.
Der Vertragsschluss ist bis Ende Juni 2023 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. Juli 2023 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30.Juni 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrages erteilt.
Sofern der Auftraggeber die im Rahmenvertrag vereinbarten personellen Kapazitäten nicht vollumfänglich abruft bzw. benötigt, behält sich dieser vor, das nicht benötigte Kontingent im Wege der Amtshilfe anderen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg, insbesondere Ministerien, zur Bearbeitung anderer Förderprogramme zu überlassen. Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall die L-Bank.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.