Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Amberg-Sulzbach
Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Amberg-Sulzbach im Vertragsgebiet 1 (Nord).
Für Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Amberg-Sulzbach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (Los 1: ca. 10 St. 15 m
Abrollcontainer und ca. 23 St ca. 36 m
— Übernahme von Grüngut an den Sammelstellen des Landkreises Amberg-Sulzbach sowie Transport, Verwiegung, Vorbereitung zur Verwertung und Übergabe von Grüngut (Los 1: 7 750 Mg/a; Los 2: 4 500 Mg/a).
— Verwertung von Grüngut (Los 1: 7.750 Mg/a; Los 2: 4.500 Mg/a).
Die angegebenen Grüngutmengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Teil B, Ziffer 3.4 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Amberg-Sulzbach im Vertragsgebiet 2 (Süd).
Für Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Amberg-Sulzbach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
– Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (Los 1: ca. 10 St 15 m
Abrollcontainer und ca. 23 St ca. 36 m
— Übernahme von Grüngut an den Sammelstellen des Landkreises Amberg-Sulzbach sowie Transport, Verwiegung, Vorbereitung zur Verwertung und Übergabe von Grüngut (Los 1: 7.750 Mg/a; Los 2: 4.500 Mg/a).
— Verwertung von Grüngut (Los 1: 7.750 Mg/a; Los 2: 4.500 Mg/a).
Die angegebenen Grüngutmengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Teil B, Ziffer 3.4 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).