Das Landratsamt Schweinfurt (AG) plant die Generalsanierung der Doppelturnhalle am Beruflichen Schulzentrum Alfons Goppel.
Für die Sanierungsmaßnahme stehen ca. 4,7 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) zur Verfügung.
Ein Nutzungsbeginn der Doppelturnhalle ist für Januar 2022 geplant.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Der Landkreis Schweinfurt ist Träger des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel in Schweinfurt (kurz: BSZ), das 8 Berufs- und Berufsfachschulen umfasst und das derzeit ca. 800 Schüler sowie rd. 80 Lehrer und sonstige Angestellte zählt.
Das Schulzentrum besteht aus einem Hauptgebäude, errichtet im Jahr 1976/1977 (nicht Gegenstand der hier vorliegenden Ausschreibung), einer Doppelturnhalle aus dem Jahr 1976/1977 sowie Parkplatz und Grünanlagen auf einer Fläche von ca. 34 690 m
Die Bruttogrundfläche (BGF) der zu sanierenden Doppelturnhalle beträge 1 649 m
Während der gesamten Baumaßnahmen wird der Schulbetrieb im alten Hauptgebäude auf dem Gelände fortgeführt. Die Parkplatzflächen sollen nach Bedarf im Vorfeld verlagert werden.
Der AG hat als erste Entscheidungsgrundlage für das Projekt eine Machbarkeitsstudie mit 3 Ausführungsvarianten erstellen lassen. Das Projekt soll nun voraussichtlich in Form einer 4. Ausführungsvariante, sog. „Variante D“ (Neubau auf Bestandsgebäude mit Zukauf weiterer Grundstücksflächen), die eine Mischform aus den in der Machbarkeitsstudie untersuchten Varianten darstellt, umgesetzt werden.
Für die Generalsanierung der Doppelturnhalle sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt und bauabschnittsweise ausgeführt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.