Die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 enthält als einen Förderschwerpunkt den Einsatz von Familienhebammen, Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern sowie vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen zur Stärkung der Frühen Hilfen. Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW ist für die Qualitätssicherung im Bereich der Qualifizierungen und bezogen auf das Einsatzfeld zuständig. Das Einsatzfeld, das nach Artikel 2 Abs. 4 der Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012-2015) gefördert werden soll, ist die einzelfallbezogene, aufsuchende, längerfristige Familienbetreuung und -begleitung bis zu einem Jahr (Familienhebammen) bzw. bis zu drei Jahren (Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger) nach der Geburt des Kindes.
Die Länder haben bundesweite Mindestanforderungen für die hier ausgeschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen abgestimmt und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter zur Vereinheitlichung der bisherigen Fortbildungslandschaft ein Landescurriculum „gemeinsame Fortbildung von Hebammen/Entbindungspflegern und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern zum Einsatz in den Frühen Hilfen“ entwickelt. Die zu erbringenden Leistungen sind in 3 Lose aufgeteilt.