Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. In Form von Richtlinien bestimmt der G-BA den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Der G-BA hat nach § 25a SGB V in den Richtlinien über die Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) auch die systematische Erfassung, Überwachung und Verbesserung der Qualität dieser Programme unter Beachtung von Widerspruchsrechten der Versicherten gegen die Nutzung ihrer Daten, zu regeln und die hierfür zuständigen Stellen zu bestimmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme der Funktion einer bereits mit der Einführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen (oKFE-P) errichteten Zentralen Widerspruchsstelle und Weiterfüh-rung des datenschutzkonformen Betriebs der zentralen Widerspruchsstelle (https://www.widerspruchsstelle.de). Die zentrale Widerspruchsstelle dient ausschließlich der Verwaltung von Widersprüchen, die gegen die Datennutzung in oKFE-P nach § 25a SGB V von Versicherten eingelegt werden. Gemäß § 25a Abs. 4 Satz 5 SGB V können Versicherte der Datenverarbeitung und -nutzungen zum Zwecke der Qualitätssicherung von oKFE-P wider-sprechen. Eingegangene Widersprüche werden von der zentralen Widerspruchsstelle entgegengenommen und zusammen mit den erforderlichen Daten für die Verwaltung der Widersprüche gespeichert. Die Information, dass ein Widerspruch vorliegt, wird durch die zentrale Widerspruchsstelle an die Vertrauensstelle des G-BA (https://www.vertrauensstelle-gba.de) zur weiteren Berücksichtigung übermittelt. So wird sichergestellt, dass Daten von Versicherten die widersprochen haben, nicht für die Beurteilung der Qualität der oKFE-P (Pro-grammbeurteilung) genutzt werden.
Die für die zentrale Widerspruchsstelle zum Zeitpunkt der Vergabe maßgeblichen Früherkennungsprogramme des G-BA sind die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFEP) Darmkrebs und Zervixkarzinom.
Siehe Ziff. II.1.4 und die auf dem Vergabeportal bereitgestellte Leistungsbeschreibung