Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogrammes „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“
Das BMUB (Auftraggeberin/AG) veröffentlichte am 5.4.2017 eine Förderbekanntmachung über die neue Förderphase 2017 bis 2019. Im Bundeshaushalt 2017 stehen für die Förderung des „Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur“ für die Bewilligung von überjährigen Projekten Mittel i.H.v. 10 000 000 EUR (2017 Ansatz 5 000 000 EUR mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2018 und 2019 i.H.v. jeweils 2 500 000 EUR) zur Verfügung. Mit Inkrafttreten des Haushalts 2018 stehen erneut etwaige Fördermittel zur Verfügung, sind jedoch unter dem Vorbehalt gesetzlicher Ermächtigungen.
Die Projekte sind ab Vertragsbeginn durch einen Projektträger (PT) fachlich und administrativ zu begleiten. Es handelt sich um Einzel- und Verbundprojekte (Projektförderung) und im Ausnahmefall einzelne Auftragsvergaben.
Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogrammes „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“.