Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben:
— Los 1: Sammlung von Restabfall und Altpapier,
— Los 2: Sammlung von Sperrabfall auf Abruf.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 Abs. 1 VgV die Aufhebung der Ausschreibung (auch zu einzelnen Losen) vor. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erbracht hat. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn sämtliche eingehenden Angebotspreise die im Vorfeld des Vergabeverfahrens sorgfältig und vergleichbar zu den Angebotspreisen auf dem Markt kalkulierten Eigenleistungskosten des Auftraggebers überschreiten. Die Beträge der Eigenleistungskosten wurden vor Bekanntmachung des Vergabeverfahrens bei einem Notar und zusätzlich parallel zur Bekanntmachung mit einer Schutzschrift bei der zuständigen Vergabekammer hinterlegt.
— Behältergestützte Sammlung von Restabfall mit den gemäß der jeweils geltenden Abfallsatzung vorgesehenen Abfallsammelbehältern (80-l- bis 5.000-l-MGB mit EN-Kammaufnahmeleiste bzw. DIN-Aufnahmezapfen). Die Sammlung von Restabfall erfolgt mit Identifikationssystem zur Erfassung der Leerungshäufigkeit im zweiwöchentlichen Rhythmus, inkl. Abfuhr satzungsgemäß bereitgestellter Restabfallsäcke. Die Abfuhr der 770-l-Behälter (oder größer) kann teilweise auch im wöchentlichen Rhythmus bzw. auf Abruf erfolgen,
— Behältergestützte Sammlung von Altpapier mit den gemäß der jeweils geltenden Abfallsatzung vorgesehenen Abfallsammelbehältern (120-l- bis 5.000-l-MGB mit EN-Kammaufnahmeleiste bzw. DIN-Aufnahmezapfen) im vierwöchentlichen Rhythmus, inkl. Abfuhr satzungsgemäß bereitgestellter Altpapier-Säcke,
— Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (die An- und Abmeldung von Sammelbehältern erfolgt durch die Nutzer beim A.R.T.),
— Die Behälter zur Sammlung von Restabfall und Altpapier werden vom A.R.T. zur Verfügung gestellt,
— Transport der Abfälle zu einer der vorgehaltenen Anlieferstellen des A.R.T. (frei wählbar).
Hinweis: Den Bietern kann im Bedarfsfall für die Vertragslaufzeit eine Fläche im Umkreis von 5 km (Luftlinie) vom Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Sehlem zur Stationierung der Abfallsammelfahrzeuge sowie für Büro-/Sozialcontainer im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Näheres hierzu ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Monatliche Sammlung von Sperrabfall auf Abruf,
— Das Anmeldeverfahren für die Sperrabfallsammlung wird über den A.R.T. abgewickelt,
— Transport des Sperrabfalls zu einer der vorgehaltenen Anlieferstellen des A.R.T. (frei wählbar).
Hinweis: Den Bietern kann im Bedarfsfall für die Vertragslaufzeit eine Fläche im Umkreis von 5 km (Luftlinie) vom Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Sehlem zur Stationierung der Abfallsammelfahrzeuge sowie für Büro-/Sozialcontainer im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Näheres hierzu ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.