Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schneepflügen an Straßen- und Autobahnmeistereien im Land Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) abzuschließen. Der Vertrag beginnt mit Erteilung des Zuschlages. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Schneepflug mit einer Räumbreite 3 – 3,1 m.
Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Scheepflug mit einer Räumbreite von 3 – 3,1 m el.-hyd.
Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Scheepflug mit einer Räumbreite von 2,70 – 2,80 m.
Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Scheepflug mit einer Räumbreite von 3,35 – 3,45 m.
Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.