Der jährliche Bedarf an Papier für die Justizbehörden im OLG-Bezirk München mit Ausnahme der Behörden in München und Augsburg, betrug in der Vergangenheit ca. 55 000 000 Blatt. Auf der Grundlage eines Rahmenvertrags sollen künftig die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu feststehenden Bedingungen Papier abrufen können.