Der Landkreis Müldorf a. Inn plant die Erweiterung der Fachakademie für Sozialpädagogik in Mühldorf/Starkheim.
Die schulaufsichtliche Genehmigung des Raumprogramms sieht für den Erweiterungsbau 643 m² NF 1-6 vor.
Dieser soll zweigeschossig am Standort eines Nebengebäudes entstehen, welcher als eingeschossiger
Holzständerbau 211 m² NF 1-6 ausweist, die weiterhin benötigt werden.
Somit sind im vorgesehenen Baufenster insgesamt 854 m² NF 1-6 als Erweiterungsbau in Gebäudeklasse 3 zu realisieren.
Bevorzugt wird eine Holzbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad und Trockenestrich.
Des Weiteren ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung der Räume durch eine Lüftungsanlage mit effizienter Wärmerückgewinnung gefordert.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß §§ 49 ff. HOAI.
Der Landkreis Müldorf a. Inn plant die Erweiterung der Fachakademie für Sozialpädagogik in Mühldorf/ Starkheim.
Die schulaufsichtliche Genehmigung des Raumprogramms sieht für den Erweiterungsbau 643 m² NF 1-6 vor.
Dieser soll zweigeschossig am Standort eines Nebengebäudes entstehen, welcher als eingeschossiger Holzständerbau 211 m² NF 1-6 ausweist, die weiterhin benötigt werden.
Somit sind im vorgesehenen Baufenster insgesamt 854 m² NF 1-6 als Erweiterungsbau in Gebäudeklasse 3 zu realisieren.
Bevorzugt wird eine Holzbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad mit Trockenestrich.
Des Weiteren ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung der Räume durch eine Lüftungsanlage mit effizienter Wärmerückgewinnung gefordert.
Terminlich sind folgende Meilensteine geplant:
- Fertigstellung Eingabeplanung Ende 2022,
- Baubeginn Frühjahr 2023,
- Fertigstellung: ca. August 2024.
Aktuell sind im Haushalt Kosten i. H. v. 3,3 Mio. € brutto (KG 200-700, DIN 276) eingestellt.
Für die Erweiterung der Fachakademie für Sozialpädagogik in Mühldorf/ Starkheim sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 2 (Vorplanung) gemäß § 51HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.