Abholung und ordnungsgemäße Verwertung von Speiseabfällen öffentlicher Schulen, städtischer Tagesheime, Heilpädagogischer Tagestätten sowie Kindertageseinrichtungen in München, inkl. Bereitstellung von Müllgroßbehältern ab 16.05.2023 bis 15.05.2026
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten und städtischen Kindertageseinrichtungen müssen Speiseabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Durch die Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern soll die Abholung, der Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste vom Auftragnehmer (AN) durch einen Behältertausch der befüllten MGB erfolgen. Alternativ kann der AN abschließbare MGB mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern sowie entsprechende Hygienesäcke bereitstellen. Die darin befindlichen Speiseabfälle sind abzuholen, zu transportieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten und städtischen Kindertageseinrichtungen müssen Speiseabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Durch die Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern soll die Abholung, der Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste vom Auftragnehmer (AN) durch einen Behältertausch der befüllten MGB erfolgen. Alternativ kann der AN abschließbare MGB mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern sowie entsprechende Hygienesäcke bereitstellen. Die darin befindlichen Speiseabfälle sind abzuholen, zu transportieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.