Für den NLWKN soll die regelmäßige Nährstoffuntersuchung im Rahmen der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der Düngeverordnung (DüV) vergeben werden. Diese Untersuchungen beziehen sich auf die derzeit geltende Oberflächengewässerverordnung (OGewV vom 20. Juni 2016), die u. a. die Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umsetzt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Für den NLWKN soll die regelmäßige Nährstoffuntersuchung im Rahmen der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der Düngeverordnung (DüV) vergeben werden. Diese Untersuchungen beziehen sich auf die derzeit geltende Oberflächengewässerverordnung (OGewV vom 20. Juni 2016), die u. a. die Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umsetzt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Für den NLWKN soll die regelmäßige Nährstoffuntersuchung im Rahmen der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der Düngeverordnung (DüV) vergeben werden. Diese Untersuchungen beziehen sich auf die derzeit geltende Oberflächengewässerverordnung (OGewV vom 20. Juni 2016), die u. a. die Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umsetzt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.