Dienstleistungsauftrag für Objektplanungsleistungen
Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9. Die
Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß beigefügtem Architektenvertrag (Vergabeunterlage D, D.1.). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen -ganz oder teilweise - zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.