Rahmenvereinbarung über die Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die On-Desk-Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien einschließlich Bereitstellung eines webbasierten Bestellsystems und Betrieb einem persönlichen Support ("Hotline") zur umfassenden Beratung über die Bestellartikel betreffend die folgenden Standorte:
Drei unterschiedliche Standorte in Düsseldorf:
a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf
c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf
Einheitlicher Gebäudekomplex in Münster:
a. Friedrichstraße 1, 48145 Münster
b. Johanniterstr. 3, 48145 Münster
c. Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster
d. Elisabethstraße 8 , 48145 Münster
e. Warendorfer Straße 10, 48145 Münster
f. Warendorfer Straße 8, 48145 Münster
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren.
Die vorgesehene On-Desk-Belieferung muss wegen der bestehenden Sicherheitsanforderungen der NRW.BANK direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden.
Auf gesonderten Abruf der NRW.BANK muss - im Ausnahmefall - die Möglichkeit einer Expresslieferung zu den im Preisblatt vereinbarten Konditionen innerhalb von 24 Stunden bestehen.
Die termingerechte Ausführung der Lieferleistungen ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich einen Gesamtbetrag in Höhe von 360.000 Euro netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 400.000 Euro netto festgelegt (Angabe bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Erteilung des Zuschlages. Beginn der On-Desk-Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien ist der 1. Januar 2024. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils wiederkehrend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht jeweils sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).