Die Stadt Essen beabsichtigt den Umbau des Wirtschaftgebäudes des Schloß Borbeck, Schloßstr. 101, 45355 Essen.
Es ist beabsichtigt, Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über Honorare für Architekten-und Ingenieurleistungen 2013 (HOAI)(Anlagengruppen1 - 8) in Verbindung mit Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) für die Umbaumaßnahme des Wirtschaftsgebäudes Schloss Borbeck zu vergeben.
Die Anlagengruppen werden in Honorarzone 2 eingestuft. Gegenstand dieses Verfahrens sind Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung). Die Planung ist gemäß Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI)- Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung - 6026 zu erstellen.
Ein Stufenvertrag nach der Leistungsphase 4 für die Leistungsphasen 5 bis 9 ist beabsichtigt. Die Entscheidung wird nach der Entwurfsphase getroffen.
Besonderheiten:
Die Belange des Denkmalschutzes sind mit dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Essen und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, 50250 Pulheim, als übergeordnetes Fach Amt abzustimmen.
2.) Bauabschnitte:
Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in 2 Förderbereiche, die wiederum in einzelne, zeitlich nacheinander durchzuführende Bauabschnitte aufgeteilt werden. Die beiden Förderbereiche sind parallel abzuarbeiten:
2.1.) 1. Förderabschnitt:
— Der 1. Bauabschnitt umfasst im rechten Teil des Gebäudes im Dachgeschoss die Hausmeisterwohnung und die vorgelagerten Verwaltungsräume sowie im Obergeschoss- rechter Teil- Unterrichtsräume für die Folgwang-Musikschule, jeweils bis zum Treppenhaus;
— Der 2. Bauabschnitt wird durch die Verwaltungs-/ Unterrichtsräume im Dachgeschoss, die Unterrichtsräume und den Tanzsaal mit Nebenräumen im Obergeschoss und den Räumen für ein Cafe mit Küche, Nebenräumen sowie einem Theater im Erdgeschoss gebildet.
2.2.) 2. Förderabschnitt:
— Der 1. Bauabschnitt umfasst die beiden oberen Etagen und das Untergeschoss des historischen Turms und ist bei laufendem Betrieb der Galerie durchzuführen;
— Der 2. Bauabschnitt betrifft den rückwärtigen Teil der Galerie und den erdgeschossigen Teil des historischen Turms;
— Der 3. Bauabschnitt ist der frontseitige Teil der Galerie im Erdgeschoss.