Planungsleistungen nach § 34 HOAI Leistungsphase 1-8 Objektplanung (Architekt). Die Leistungen werden in 3 Stufen beauftragt, zuerst bis Leistungsphase 2, Vorentwurf mit Kostenschätzung. Nach Erwirken des Planungsbeschlusses erfolgt die Leistungsphase 3, Entwurf mit Kostenberechnung. Nach dem Baubeschluss des Stadtrats und der Bereitstellung der Mittel wird dann bis Leistungsphase 8 erweitert.
Planungsleistungen nach HOAI Leistungsphase 1-8 für die Maßnahme: Erweiterung und Umbau G9 des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums (FvS)
Erweiterung:
Derzeit sind im FvS sechs Unterrichtsräume in einem Containergebäude untergebracht, das ursprünglich im Jahr 2000 nur für den Zeitraum einer PCB-Sanierung aufgestellt wurde. Dieses Gebäude ist zunehmend abgängig und muss ersetzt werden. Zudem muss mit der Rückführung zu G9 zusätzlicher Raum geschaffen werden, da die mit G8 freigewordenen Räume bereits zur Abdeckung anderer Nutzungsdefizite umgewandelt wurden.
Hier wird die Chance gesehen, eine komplette Gruppe aus zwölf Klassenräumen zu einem zentralen Gebäude für die Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) zusammenzufassen, das dann zentraler Anker dieser Stufe werden soll, auch gemeinsam mit dem zugehörigen Lehrerteam – hier spielt natürlich auch der Aspekt der Aufsichtsführung eine Rolle.
Zudem können so die notwendigen Differenzierungsräume zugeordnet werden, um den Übergang aus der Grundschule für alle erfolgreich gestalten zu können.
Raumprogramm:
—— 12 Klassenräume mit ca. 70 m
—— 5 Differenzierungsräume mit ca. 30 m
— Klassen, Differenzierungsräume und die zugehörigen Nebenräume und Flurbereiche sollen zu mehreren Clustern zusammengeschaltet werden,
— einer der Klassenräume als naturwissenschaftlicher Übungsraum mit verminderter Ausstattung,
—— 1 Lehrerstation für ca. 20 Lehrkräfte, mit Arbeitsplätzen,
— mit Nebenraum (Teeküche, Kopierer und ähnliche Infrastruktur, Papierlager),
—— 2 Einzel-Büroräume mit ca. 15 m
—— Schüler-/Schülerinnen- und Personal-WC, auch barrierefrei,
—— 1 Lehrmittellager,
—— 1 Putzmittelraum pro Etage,
—— Aufzug, barrierefreie Erschließung,
—— Ansonsten alles nach rechtlicher Erfordernis und den Standards der Stadt Leverkusen.
Umbau im Bestand:
Um den Erfordernissen der aktuellen Lehrpläne und den gestiegenen Schüler- und Schülerinnenzahlen gerecht zu werden müssen die Qualitäten der naturwissenschaftlichen Räume angepasst werden. Zudem geht mit höheren Schüler- und Schülerinnenzahlen auch eine Mehrung des Lehrpersonals einher, die vorhandenen Sanitärräume müssen saniert und optimiert werden, auch wenn im Erweiterungsbau bereits zusätzliche Einrichtungen geschaffen werden.
Wenn möglich soll im Bestand auch eine barrierefreie Lösung angeboten werden.
Rückbau des Containergebäudes:
Nach der Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus muss das Containergebäude demontiert und entsorgt und der Außenbereich wiederhergerichtet werden.