Bei dem Rahmenvertrag handelt es sich vornehmlich um den Bezug von Wartungsleistungen zu bestehenden Softwarelizenzen. Lizenzbezug kann erforderlich werden, wenn – insbesondere wegen Entscheidungen aus dem Umfeld der Strukturreform der Bundeswehr – die Anzahl der versorgenden Systeme und Arbeitsplätze steigt und die Zielmenge der bestehenden Unternehmenslizenz überschritten werden sollte. Der Auftrag wird für ein Jahr vergeben mit der Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate.