Objektplanung LP 5 bis 9 nach HOAI § 34
Der Landkreis Ostallgäu hat 1993 in der Peter-Dörfler-Str. 14, Marktoberdorf nach dem Genehmigungsbescheid Nr. 502-602-2-N 287/93 vom 15.06.1993 ein Sonderpädagogisches Förderzentrum errichten lassen. Die Förderschule wurde ursprünglich für 15 Schulklassen und einer Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) mit 3 Gruppen erbaut. Die Don-Bosco-Schule ist seitdem stark gewachsen und bietet seit 2014 zusätzlich eine Offene Ganztagsschule mit Mittagsverpflegung an. Der Landkreis Ostallgäu beabsichtigt das Sonderpädagogische Förderzentrum auf dem eigenen Grundstück Flurstücknummer 1710/5 durch einen Neubau mit Offener Ganztagsschule, Mittagsverpflegung und zusätzlichen pädagogischen Räumen zu erweitern und den Bestand brandschutztechnisch und funktional zu optimieren. In diesem Zusammenhang sollen auch die Außenflächen der Schule neu gestaltet werden. Auf dem Grundstück (ca. 37.900 qm) befinden sich in Nachbarschaft die Berufsschule Marktoberdorf mit Turnhalle, Werkstätten und Parkplätzen, der Hartplatz (z. Zt. Parkplatz), das Hausmeisterhaus, der Sportplatz und die Don-Bosco-Schule. In einem ersten Verfahren wurde der Leistungsumfang LP 1 bis 4 vergeben und wie in den beiliegenden Plänen ersichtlich erarbeitet. Der Landkreis sieht in der Erweiterung und der Sanierung Synergien, die zu einem wirtschaftlichen und nachhaltigen Gesamtprojekt führen. Die Erweiterung enthält folgende Hauptnutzflächen (gesamt 1.180 qm): - Unterrichtsbereich: 477 qm - Arbeitsbereich pädagogisches Personal: 172 qm - Verwaltungsbereich: 48 qm - Küchen- und Speisebereich: 187 qm - Ganztagsbereich 297 qm Die Erweiterung ist im Passivhausstandard auszuführen, soweit dessen Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann. Der Bestand ist mit der Erweiterung neu zu organisieren. Das heißt die Klassenzimmer werden ihrer ursprünglichen Nutzung wieder zugeführt und digital ausgestattet. Der Bestand und die Erweiterung sollen brandschutztechnisch als eine Einheit betrachtet werden. Die daraus resultierenden Brandschutzmaßnahmen für den Bestand sollen zeitgleich mit der Erweiterung ausgeführt werden. Die energetische Maßnahme im Bestand bezieht sich ausschließlich auf den Austausch der Beleuchtung. Die Maßnahme findet bei laufendem Schulbetrieb statt.