Energetische Sanierung des Amtsgericht Dieburg inkl. Begleitmaßnahmen
Das Amtgericht Dieburg ist ein 1978 errichteter Gebäudekomplex, bestehend aus einem Hauptgebäude mit zwei Seitenflügeln die räumlich und funktional miteinander in Verbindung stehen. Der Gebäudekomplex soll energetisch saniert werden. Ziel ist es, im Rahmen des CO2-Minderungsprogrammes, eine möglichst hohe CO2-Einsparung und Energiereduzierung bei größtmöglicher Kosteneffizienz zu erzielen. Die Umsetzung der Zielvorgaben ist durch das Hessische Energiegesetz (HEG) sowie durch die im Kabinettsbeschluss „CO2-neutrale Landesverwaltung“ vom 17. Mai 2010 definierten Energieeffizienz-Standards bestimmt.
Das „Amtsgericht Dieburg“ ist ein Verwaltungsgebäude, bestehend aus einem 5-geschossigem Erschließungskern mit angegliedertem Sozialraum, zwei rechtwinklig zueinander stehenden Riegeln (Süd- und Westflügel, je 4-geschossig) und einem Sitzungssaaltrakt (Nordseite, 2-geschossig).
Funktionale Besonderheit: zusätzliche Wohnnutzung durch integrierte Dienstwohnung.
Gebäudedaten:
Nutzfläche (NF 1-7): ca. 3 056 m
Bauwerkskosten (KG 300+400), (Kostenrahmen: 4,268 Mio EUR brutto haushaltsrechtlich anerkannt)
Energetische Hauptmaßnahmen:
— Erneuerung Fenster und Sonnenschutzanlagen sowie Blendschutz;
— Untersuchung Neuinstallation einer Photovoltaikanlage;
— Austausch von Zugangstüren;
— WDVS- Bekleidung von Außenwandstützen;
— Dämmung der Laibungen;
— Innenwand- und Deckenbekleidungsarbeiten im Zuge der anderen Maßnahmen;
— Erneuerung von Dachoberlichtern und Dachaufbauten;
— Erneuerung der Dachbeläge;
— Instandsetzung und Überarbeitung der Sicherheitsgegebenheiten der Arrestzellen;
— Ergänzung einer Wasseraufbereitungsanlage;
— Optimierung des Heizverteilersystems;
— Erneuerung und Austausch der Lüftungsanlage. Das Kanalsystem bleibt bestehen;
— Erneuerung der Teilklimaanlagen;
— Umarbeiten der Niederspannungshauptverteilung;
— Erneuerung von Kabeln, Leitungen und Unterverteilungen im Rahmen der Einzelmaßnahmen;
— Erneuerung von Installationsgeräten im Rahmen der Elektroinstallation;
— Erneuerung der Beleuchtung (LED, Präsenzmelder, automatische Zeitschaltung);
— Erneuerung der Sicherheitsleuchten;
— Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlage.
Nichtenergetische Begleitmaßnahmen:
— Betoninstandsetzung der Fassade.
Die geplanten Maßnahmen erfolgen auf dem Kenntnisstand einer haushaltsrechtlich anerkannten ES-Bau.
Ziel des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung nach § 3 Abs. 1 VOF (2009) ist die Vergabe der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (2013), Lph. 3, Lph. 5-8, optional Lph. 4 und 9, sowie besondere Leistungen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen.