Ausschreibung der Grundlagenstudie der Landkreise Günzburg und Unterallgäu sowie der kreisfreien Stadt Memmingen zur Verbunderweiterung und Integration der Schiene in die Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH (VVM) nach den Vorgaben der „Eckpunkte zur Förderung von Verbundintegrationen im Freistaat
Bayern“
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Bayern erfüllt schon heute eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dabei soll er nach den gesetzlichen Zielsetzungen eine attraktive, möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) darstellen. Die Bestellung des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ist Staatsaufgabe. Der allgemeine ÖPNV (Bus, Straßenbahn, U-Bahn etc.) liegt in der Verantwortung der Kommunen als freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis.
Die Staatsregierung verfolgt die Ziele der Stärkung des ÖPNV und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Bayern. Hierzu soll ganz Bayern flächendeckend mit leistungsfähigen Verkehrs- und Tarifverbünden versorgt werden, die eine Nutzung des gesamten gebietsinternen ÖPNV mit einem einzigen Ticket ermöglichen und in
denen die betroffenen Aufgabenträger ihre Nahverkehrsplanung aufeinander abstimmen (Verbund).
Zur Förderung von Verbunderweiterungen und -neugründungen (Verbundintegrationen) hat der Freistaat am 08.11.2019 diesbezügliche Eckpunkte eingeführt, die an erster Stelle die Bezuschussung vorbereitender Grundlagenstudien vorsehen.
Die Landkreise Günzburg und Unterallgäu und die kreisfreie Stadt Memmingen begrüßen die neuen Fördermöglichkeiten. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll für ihr Gebiet (Untersuchungsgebiet) untersucht werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Integration der genannten Kommunen in einen Verbund
verkehrlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Es soll die Erweiterung des Verkehrsverbundes Mittelschwaben in Betracht gezogen werden, sowie die Möglichkeit der Integration des SPNV in den Verkehrsverbund.
Beauftragt wurde ein Dienstleister, der die verkehrliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der beschriebenen Verbundintegration zusammen mit den Projektbeteiligten beantwortet. Die Untersuchung muss den in den Fördereckpunkten enthaltenen Fragenkatalog abarbeiten.