Die aufgelisteten 23 Institute der Leibniz-Gemeinschaft beabsichtigen die Vergabe des hier gegenständlichen Auftrags über einen „Rahmenvertrag über Mediadienstleistung (Stellenanzeigen)“.
Die Abrufe / Bestellungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgen durch jedes Institut selbst, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
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Die Auftraggeber veröffentlichen Anzeigen in Print-Medien und Einträge auf Online-Plattformen in deutsch- und englischsprachigen Medien.
Für die technische und kaufmännische Abwicklung wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) mit einer Mediaagentur zu schließen, die auch Service- und Beratungsleistungen erbringen kann.
Zur reibungslosen Abwicklung einer termingerechten sowie zuverlässigen Leistungserbringung müssen vom Auftraggeber interne Instrumente der Qualitätssicherung für die Veröffentlichung von Anzeigen in Print- und Onlinemedien angewendet werden.
Die Auftraggeber richten sich an geeignete Dienstleister, die ein siebenstelliges Jahresauftragsvolumen betreuen können und Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen mit Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung vorzuweisen haben.
Die aufgelisteten 23 Institute der Leibniz-Gemeinschaft beabsichtigen die Vergabe des hier gegenständlichen Auftrags über einen „Rahmenvertrag über Mediadienstleistung (Stellenanzeigen)“.
Die Abrufe / Bestellungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgen durch jedes Institut selbst, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
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Die Auftraggeber veröffentlichen Anzeigen in Print-Medien und Einträge auf Online-Plattformen in deutsch- und englischsprachigen Medien.
Für die technische und kaufmännische Abwicklung wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) mit einer Mediaagentur zu schließen, die auch Service- und Beratungsleistungen erbringen kann.
Zur reibungslosen Abwicklung einer termingerechten sowie zuverlässigen Leistungserbringung müssen vom Auftraggeber interne Instrumente der Qualitätssicherung für die Veröffentlichung von Anzeigen in Print- und Onlinemedien angewendet werden.
Die Auftraggeber richten sich an geeignete Dienstleister, die ein siebenstelliges Jahresauftragsvolumen betreuen können und Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen mit Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung vorzuweisen haben.