Als Ersatzbeschaffung für ein älteres Einsatzfahrzeug wird ein neues HLF 20 beschafft. Dieses Fahrzeug soll in Verbindung mit den in der Feuerwehr Erkelenz vorhandenen Fahrzeugen die Eigenschaften so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in der technischen Hilfeleistung und Brandbekämpfung berücksichtigt werden.
Mit dem Los 1 werden Fahrgestell und Aufbau für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) ausgeschrieben.
Für das Fahrgestell muss es in Erkelenz bzw. der nahen Umgebung der Kommune (maximal ca. 50 km) eine geeignete und vom Fahrzeuglieferanten anerkannte Vertragswerkstatt geben. Eventuell notwendige Überführungen im Rahmen des Fahrzeugaufbaus sind mit dem Auftraggeber abzusprechen, entsprechend auszuweisen und ggf. in die Kalkulation einzuberechnen. Die geforderten maximalen Abmessungen sind bei der Fahrgestellauswahl zu berücksichtigen. Auf eventuelle Besonderheiten ist gesondert hinzuweisen, diese sind ggf. in einem Nebenangebot entsprechend zu berücksichtigen und zu erläutern.
Gelten die Angebotspreise für den Aufbau für ein HLF 20 nur in Verbindung mit einem Fahrgestell eines speziellen Herstellers oder in einer speziellen Ausführung oder Ausstattung, so ist dies zu vermerken. Die unterschiedlichen Angebotspreise für Aufbauten auf den anderen angebotenen Fahrgestellen sind dann anzugeben. Alle Schubfächer und Klappen sowie alle eingebauten Geräte müssen dauerhaft so gesichert sein, dass ein ungewolltes Öffnen bzw. Herausfallen während der Fahrt und im Falle eines Unfalles wirksam verhindert wird. Beim Ausbau ist unbedingt darauf zu achten, dass logisch zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Auf die diesbezügliche Vorbemerkung in der feuerwehrtechnischen Beladungsplanung wird eindringlich verwiesen. Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche, zumindest aber maßabgestimmte, ausreichend stabile Kunststoffbehälter (Euro-Norm-Behälter: Die Außenmaße müssen auf Euro-Paletten Norm 1.200mm x 800mm abgestimmt sein) zu verwenden, sofern nicht anderes angegeben ist. Der Behälterinhalt ist jeweils auf der Stirn- und Rückseite am Behälter zu beschriften! Leerräume sind konsequent zu nutzen bzw. nutzbar zu machen!
Alle verwendeten Orts- bzw. Richtungsangaben oder Bezeichnungen (wie links, rechts, etc.) sind immer in Fahrtrichtung zu sehen.
Mit dem Los 2 wird die feuerwehrtechnische Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) ausgeschrieben.
Die Beladungsplanung des HLF 20 entspricht im Wesentlichen der DIN-14530-27. Die Beladung wurde aufgrund von Einsatzerfahrungen und örtlichen Vorgaben geändert bzw. ergänzt. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beladung soll möglichst komplett im Fahrzeug untergebracht werden. Die Anordnung der Beladung in den Geräteräumen basiert auf sieben Geräteräumen (G1 - GR). Es ist besonderer Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung (bspw. Kettensäge und Zubehör, verschiedene Werkzeugkästen) logisch zusammengehörig gelagert werden. Aufgrund der gewünschten Leiterentnahmeeinrichtung soll die Dachbeladung auf möglichst wenige Komponenten reduziert werden. Beim Ausbau ist darauf zu achten, dass sinnvolle Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche - zumindest aber maßabgestimmte - ausreichend stabile Kunststoffbehälter (in Euro-Palettenmaßteilung) zu verwenden. Der Behälterinhalt ist jeweils auf der Stirn- und Rückseite am Behälter deutlich lesbar zu beschriften. Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neu-verpackten Zustand) ist zu achten. Dies gilt insbesondere für die Lagerung der Atemschutztechnik. Die Beladungsplanung (Zuordnung zu den Geräteräumen) ist als erster Vorschlag bindend und darf nur nach Rücksprache geändert werden. Ist eine Anordnung nicht möglich, so ist mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Sollten Ihres Erachtens Verbesserungen oder Ergänzungen am Beladeplan vorgenommen werden, so sind Alternativ-/Ergänzungsangebote zulässig.
Das anzubietende Los 2 umfasst die Lieferung aller mit den Ausnahmen in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Gegenstände der feuerwehrtechnischen Beladungsplanung. Eventuelle Hinweise in den Preisfeldern sind bitte bei der Kalkulation zu beachten. Durch den Auftraggeber beigestellte oder durch den Aufbauhersteller zu liefernde Beladungsgegenstände werden nicht bepreist.
Hinweis: Die Nummerierung in der Leistungsbeschreibung entspricht nicht exakt der DIN 14530-27!