Planungsleistungen Sanierung
Projektsteuerungsleistungen gem. AHO §2 (Projektstufe 1-5, mit den Handlungsbereichen A-E) für die Sanierung der Deutschen Oper am Rhein, Düsseldorf: Das Gebäude der „Deutschen Oper am Rhein“ in der Heinrich-Heine-Allee in Düsseldorf wurde 1873-1875 errichtet und nach Kriegszerstörung bis 1956 wiederaufgebaut. 1994 wurde das Objekt in die Denkmalliste eingetragen. Vor gut 12 Jahren fanden die letzten umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen statt; Teile der Bühnentechnik, Lüftungssysteme und die notwendige Gebäude-, Arbeits- und Sicherheitstechnik wurden erneuert und auf Stand gebracht. Aufgrund von baulichen und technischen Schwierigkeiten besteht nun akuter Handlungsbedarf. Mit der Beschlussfassung 41/ 102/2017-1 und dem Ergänzungsantrag 41/117/2017 vom 19.10.2017 hat der Rat der Stadt die Verwaltung, vertreten durch das Kulturamt, beauftragt die Planungen für „Notwendige Sanierungen“ mit zugehörigen Kostenberechnungen durchzuführen, sowie in Ergänzung eine Analyse des gesamten Gebäudes vorzulegen. Ziel ist, Prioritäten relevanter Bedarfe über die im Beschluss benannten Themenkomplexe hinaus noch vor verifiziertem Planungs- bzw. Baubeginn aufzuzeigen. Die Handlungsbedarfe der hier zu berücksichtigenden Leistung gliedert sich wie folgt: Dachsanierung, Audio-Videotechnik, Bühnenwagen/ Drehscheibenwagen, Barrierefreiheit/Foyeraufzüge, Bestuhlung Zuschauerraum und eine Aufwertung Außenwirkung. Die Handlungsbedarfe Steuerungstechnik Bühnenmaschinerie und Scheinwerferpark werden als vorgezogene Leistungen bearbeitet. Die anrechenbaren Kosten (netto) Projektsteuerung belaufen sich nach Stand heute auf 13,5 Mio. EUR. Grundlage für die Ermittlung der Baukosten bildet der im Beschluss genannten Grobkostenrahmen. Für die Baumaßnahmen stehen nur begrenzte Bauzeitenfenster zu Verfügung. Ziel ist es, die Schließungszeiten des Opernhauses für dringende Maßnahmen möglichst kurz zu halten und diese Zeiträume für weitere – zeitlich und finanziell optimierte – Erneuerungen zu nutzen. Dabei sind komplexe inhaltliche und terminliche Zusammenhänge (u. a. Planung der Spielzeit, Verpflichtung von Künstlern) zu berücksichtigen. Die ausführliche Beschreibung des Projektes sowie des abgefragten und benötigten Leistungsbildes Projektsteuerung können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Gegenstand dieser Bekanntmachung sind: Projektsteuerungsleistungen gem. AHO Heft Nr. 9 §2 (Projektstufe 1-5, mit den Handlungsbereichen A-E). Darüber hinaus sind besondere Leistungen zu erbringen. Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien (z. B. Ratsbeschluss) bezüglich der Weiterführung des Projektes.