Mit rund 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört das Forschungszentrum Jülich GmbH, Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft, zu den großen, interdisziplinären Forschungseinrichtungen in Europa. Die Forschungszentrum Jülich GmbH forscht an umfassenden Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in den Bereichen Energie und Umwelt sowie Information und Gehirn. Ziel ist es, Grundlagen für zukünftige Schlüsseltechnologien zu schaffen. Die Organisationsstruktur des Forschungszentrums Jülich besteht aus neun Forschungsinstituten mit 56 Institutsbereichen.
Gesellschafter der Forschungszentrum Jülich GmbH ist die Bundesrepublik Deutschland (90%) und das Land Nordrhein-Westfalen (10%). Die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten des Forschungszentrums werden in Instituten und wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt.
Das Zentralgelände liegt im Stetternicher Forst mit Zufahrt von der Stadt Jülich über die Leo-Brandt- / Wilhelm-Johnen-Straße. Die Gesamtfläche des Zentralgeländes umfasst ca. 2 km².
Die wissenschaftlichen und technischen Anforderungen prägen die Infrastruktur des Geländes und der ca. 240 Gebäude und Bauwerke mit 1,4 Mio. m³ umbauten Raum.
Die wissenschaftliche Infrastruktur umfasst Laborgebäude für chemische und physikalische Laboratorien, Gebäude für Elektronik und allgemeine Technologie, für ein Rechenzentrum und diverse Großgeräte.
Beschreibung der Aufgabenstellung/ Aufteilung der Lose Vergabegegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI für verschiedene Projekte auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich GmbH, vorrangig für Sanierungen und Umbauten im Bestand. Da die Projekte im FZJ in Bezug auf den Umfang und die Art der Einzelmaßnahme höchst unterschiedlich sind, wurden verschiedene Losgruppen und hierin enthalten verschiedene Unterlose gebildet, die sich wie folgt darstellen lassen:
Losgruppe 1 und Losgruppe 2:
Beide Losgruppen basieren auf Abschätzungen zu künftigen Projektumfängen und stellen daher eine Prognose dar. Wie sich die einzelnen Abrufe darstellen, welche Leistungsphasen genau abgerufen werden, wie hoch der Abrufwert konkret ist, ist zum Erstellungszeitpunkt dieser Rahmenvereinbarung unklar und kann erst im konkreten Auftragsfall individuell entschieden werden – ein Anspruch auf Beauftragung der genannten Leistungsphasenje Unterlos besteht nicht.
Beide Losgruppen bestehen aus einer geschätzten Abrufanzahl und einem ungefähren Durchschnittswert je Abruf. Die Angaben sind als „ca.-Werte“ zu verstehen und können in beide Richtungen variiert werden. Bei allen Unterlosen ist zudem eine maximale Abrufgröße je Einzelabruf benannt – dieser Wert stellt die angedachte Maximalsumme je Einzelbauauftragung dar – auch dieser Wert ist als ungefährer Richtwert zu verstehen und kann im Einzelfall variieren.
Los 1a 12 Abrufe á 10 T€ = 120 T€ max. Abrufwert = ca. 20T€ Los 2a 12 Abrufe á 40 T€ = 480 T€ max. Abrufwert = ca. 50 T€ Los 1b 6 Abrufe á 50 T€ = 300 T€ max. Abrufwert = ca. 70 T€ Los 2b 4 Abrufe á 120 T€ = 480 T€ max. Abrufwert = ca. 150 T€
Losgruppe 1 - Schwerpunkte Machbarkeitsstudien und Bauanträge:
Diese beinhaltet im Schwerpunkt die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI.
Die Losgruppe 1 dient überwiegend der Abwicklung von Projekten in der Entwicklungs- und Anbahnungsphase mit Erstellung von Vorentwürfen und Kostenschätzungen sowie zur Erstellung von Bauanträgen inkl. Kostenberechnungen - ca. 12 Einzelabrufe mit einem geschätzten Durchschnittswert von ca. 10 T€.
- der maximale Abrufwert je Einzelbeauftragung liegt bei ca. 20 T€.
- dies ergibt eine Losgröße von insgesamt ca. 120 T€.
Das Unterlos 1a richtet sich speziell an kleinere, ortsnahe und mittelständische Büros, die über dieses Los die Chance erhalten sollen, Aufträge für das FZJ abwickeln zu können. Dies ist die ausgesprochene Strategie des FZJ, um gezielt den Mittelstand zu fördern. Für dieses Unterlos wurden spezielle Eignungs- und Zuschlagskriterien definiert, die von den für die anderen Unterlose geltenden Kriterien abweichen.
Für das Unterlos 1a wird im Rahmen der Eignungskriterien auf die ansonsten geforderte Stellvertreterregelung (stellvertretender Projektleiter) verzichtet. Hier genügt es, einen Projektleiter zu benennen, der z.B. gleichzeitig auch Büroinhaber ist und die Projekte alleine abwickelt.
Für dieses Unterlos sind auch weitere Eignungskriterien gegenüber den restlichen Unterlosen abgemildert. Einzelheiten sind in der Anlage 03 Eignungs- und Auswahlkriterien beschrieben.
Losgruppe 1 - Schwerpunkte Machbarkeitsstudien und Bauanträge:
Diese beinhaltet im Schwerpunkt die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI.
Die Losgruppe 1 dient überwiegend der Abwicklung von Projekten in der Entwicklungs- und Anbahnungsphase mit Erstellung von Vorentwürfen und Kostenschätzungen sowie zur Erstellung von Bauanträgen inkl. Kostenberechnungen - ca. 6 Einzelabrufe mit einem geschätzten Durchschnittswert von ca. 50 T€.
- der maximale Abrufwert je Einzelbeauftragung liegt bei ca. 70 T€.
- dies ergibt eine Losgröße von insgesamt ca. 300 T€.
Losgruppe 2 - Gesamtprojekte mit allen Leistungsphasen:
Diese beinhaltet im Schwerpunkt die Leistungsphasen 1-8 nach HOAI und ist für die Abwicklung von Gesamtprojekten gedacht.
Die Losgruppe 2 dient überwiegend der Abwicklung von Gesamtprojekten, die in der Regel alle Leistungsphasen der HOAI (1-8) beinhaltet. Dieses Los soll dazu dienen, Projekte auch über die Leistungsphasen 3 und 4 hinaus bis hin zur Bauleitung abwickeln zu können.
- ca. 12 Einzelabrufe mit einem geschätzten Durchschnittswert von ca. 40 T€.
- der maximale Abrufwert je Einzelbeauftragung liegt bei ca. 50 T€.
- dies ergibt eine Losgröße von ca. 480 T€.
Losgruppe 2 - Gesamtprojekte mit allen Leistungsphasen:
Diese beinhaltet im Schwerpunkt die Leistungsphasen 1-8 nach HOAI und ist für die Abwicklung von Gesamtprojekten gedacht.
Die Losgruppe 2 dient überwiegend der Abwicklung von Gesamtprojekten, die in der Regel alle Leistungsphasen der HOAI (1-8) beinhaltet. Dieses Los soll dazu dienen, Projekte auch über die Leistungsphasen 3 und 4 hinaus bis hin zur Bauleitung abwickeln zu können.
- ca. 4 Einzelabrufe mit einem geschätzten Durchschnittswert von ca. 120 T€.
- der maximale Abrufwert je Einzelbeauftragung liegt bei ca. 150 T€.
- dies ergibt eine Losgröße von ca. 480 T€.