Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen der Leistungsbilder Gebäudeplanung und Innenräume im folgenden Umfang:
— Grundleistungen der Leistungsphase 5 gemäß Punkt c), d), e), f);
— Grundleistungen der Leistungsphase 6 gemäß Punkt a) bis e);
— Grundleistungen der Leistungsphase 7 gemäß Punkt a), c), d), e), g) und h);
— Grundleistungen der Leistungsphase 8 gemäß Punkt a) bis p);
— Grundleistungen der Leistungsphase 9 gemäß Punkt a) bis c).
Sowie die nachfolgenden Besonderen Leistungen:
— Überprüfung der Ausführungsplanung inkl. einer Kurzbewertung, so dass der Ersteller wenn notwendig zur Nachbesserung aufgefordert werden kann;
— Zusammenstellen der Unterlagen für die bauaufsichtliche Abnahme (LP 08);
— Zusammenstellen der Unterlagen für den Brandschutzprüfer (LP 08);
— Zusammenstellen der Unterlagen für den EnEV-Prüfer (LP 08);
— Erstellen eines Raumbuchs nach Fertigstellung der LP 08 für jeden Bauabschnitt;
— In der LP 09 Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Siehe kurze Beschreibung.