Insgesamt ist nach aktuellem Wissenstand mit einer voraussichtlichen Abnahmemenge von ca. 410 GWh pro Jahr an ungefähr 4.950 Abnahmestellen zu rechnen. Der aktuelle Liefervertrag endet am 31.12.2022, 24.00 Uhr.
Die neu auszuschreibenden Verträge über die Belieferung und den Transport von elektrischer Energie werden für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 (über 3 Lieferjahre) als Vollversorgungsvertrag ausgeschrieben und abgeschlossen.
Der Bedarf an elektrischer Energie der FHH und der einbezogenen Institutionen wird in insgesamt 7 Losen vergeben. Die vorliegenden Vergabeunterlagen stellen je Los die Kalkulationsgrundlage für den Energiebezug der Abnahmestellen dar. Alle Ausführungen gelten gleichermaßen für alle Lose, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
Die Energiebeschaffung findet in Form von Tranchenkäufen von Baseprodukten zum Settlementkurs statt. Die Residualmenge wird durch den Lieferanten im Kauf und Verkauf am Spotmarkt abgewickelt.
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 4.110 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 53 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind nicht leistungsgemessen.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 70 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 50 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 120 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 49 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 280 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 47 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 35 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 75 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 130 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 61 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 190 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 77 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.