Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel aus. Der Gesamtauftrag ist gem. § 97 Abs. 4 GWB in 6 Gebietslose (nach Leitregionen) aufgeteilt. Eine Niedersachsenkarte bezüglich der Leitregionen ist der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Niedersachsenkarte-Leitregionen" zu entnehmen. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Die abrufberechtigten Drittkunden des LZN sind in der Liste „Ergebnis Bedarfsabfrage" gelb markiert.
Die in der Ausschreibung enthaltene Dienstleistung wird in einem LZN-Webshop gelistet.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in den Leitregionen 19, 21 und 29. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Die abrufberechtigten Drittkunden des LZN sind in der Liste „Ergebnis Bedarfsab-frage“ gelb markiert.
Die in der Ausschreibung enthaltene Dienstleistung wird in einem LZN-Webshop gelistet.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in den Leitregionen 26, 27 und 28. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Die abrufberechtigten Drittkunden des LZN sind in der Liste „Ergebnis Bedarfsab-frage" gelb markiert.
Die in der Ausschreibung enthaltene Dienstleistung wird in einem LZN-Webshop gelistet.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in der Leitregion 30. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Die abrufberechtigten Drittkunden des LZN sind in der Liste „Ergebnis Bedarfsab-frage“ gelb markiert.
Die in der Ausschreibung enthaltene Dienstleistung wird in einem LZN-Webshop gelistet.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in der Leitregion 31. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Die abrufberechtigten Drittkunden des LZN sind in der Liste „Ergebnis Bedarfsab-frage" gelb markiert.
Die in der Ausschreibung enthaltene Dienstleistung wird in einem LZN-Webshop gelistet.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in den Leitregionen 34, 37 und 38. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Die abrufberechtigten Drittkunden des LZN sind in der Liste „Ergebnis Bedarfsab-frage" gelb markiert.
Die in der Ausschreibung enthaltene Dienstleistung wird in einem LZN-Webshop gelistet.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in den Leitregionen 48 und 49. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Die abrufberechtigten Drittkunden des LZN sind in der Liste „Ergebnis Bedarfsab-frage" gelb markiert.
Die in der Ausschreibung enthaltene Dienstleistung wird in einem LZN-Webshop gelistet.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.